Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pro Energiekonzepte GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Pro Energiekonzepte GmbH, Im Erlengrund 23 in 46149 Oberhausen, und dem Kunden über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Wärmepumpen, Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen, Lüftungsanlagen sowie andere damit verbundene Dienstleistungen im Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Auftrag mündlich, telefonisch oder schriftlich erteilt und wir diesen durch eine Auftragsbestätigung bestätigen. Die Auftragsbestätigung wird von beiden Parteien gegengezeichnet.
2.2 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde den Auftrag erteilt und dieser durch uns bestätigt wird. Bei Projekten, die im Rahmen eines Förderantrags durchgeführt werden, gilt die unterschriebene Auftragsbestätigung als Lieferungs- und Leistungsvertrag. In diesen Fällen wird folgende aufschiebende Bedingung vereinbart:
Aufschiebende Bedingung:
Diese Auftragsbestätigung tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit die KfW den Antrag zur aufgeführten „Einzelmaßnahme“ (Installation einer Wärmepumpenheizung) bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei bestätigt hat (aufschiebende Bedingung).
Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
2.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1 Die vereinbarten Leistungen umfassen die Lieferung und Installation der Wärmepumpe gemäß den geltenden technischen Normen.
3.2 Zusatzleistungen, wie Heizungsoptimierungen, werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
3.3 Die Beratung und Hilfestellungen zu Fördermitteln erfolgt unverbindlich. Für die Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln übernehmen wir keine Haftung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Preise können je nach Projektart oder Dienstleistung variieren.
4.2 Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wie folgt:
Bei geförderten Projekten (z.B. KfW-Heizungsförderung):
35 % sofort nach Erhalt der Förderzuschussbestätigung
55 % sofort nach Lieferung
10 % sofort nach Inbetriebnahme
Ohne Förderung:
35 % sofortige Anzahlung nach Auftragsvergabe
55 % sofort nach Lieferung
10 % sofort nach Inbetriebnahme
5. Liefer- und Montagefristen
5.1 Die angegebenen Liefer- und Montagefristen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine verbindliche Frist vereinbart.
5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender behördlicher Genehmigungen führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Fristen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten rechtzeitig zu schaffen, einschließlich der Bereitstellung von Informationen und der Erteilung behördlicher Genehmigungen. Falls bauseits Arbeiten erforderlich sind, um den reibungslosen Ablauf der Installation zu gewährleisten, oder wenn der Kunde diese selbst durchführen möchte, können diese nach Rücksprache zur Kostensenkung und im Rahmen der vereinbarten Leistungen übernommen werden.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1 Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll.
6.2 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
6.3 Eine Haftung für Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung oder Eingriffe durch Dritte wird ausgeschlossen.
6.4 Sollte der Kunde die Abnahme verweigern oder die Ausführung der Arbeiten nach der Lieferung behindern, so gelten die Leistungen als abgenommen, sofern der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Abschluss der Arbeiten keine Mängel anzeigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Komponenten mit allen weiteren Komponenten der Installationsarbeiten bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der Pro Energiekonzepte GmbH.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Komponenten bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln und bei Bedarf gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung abzusichern. Für den Fall eines Schadens oder Verlusts übernimmt die Pro Energiekonzepte GmbH keine Haftung.
8. Wartung und Pflege
8.1 Nach der Installation der Wärmepumpe empfiehlt die Pro Energiekonzepte GmbH, regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit, Effizienz und Lebensdauer der Wärmepumpe zu gewährleisten. Laut den aktuellen gesetzlichen Vorschriften, die seit 2021 auch für Wärmepumpen gelten, ist eine Wartung alle zwei Jahre erforderlich, um den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Diese Wartungspflicht betrifft alle Heizsysteme, einschließlich Wärmepumpen, und ist unabhängig von der Art der Wärmequelle zu erfüllen.
8.2 Darüber hinaus können Hersteller von Wärmepumpen bestimmte Wartungsanforderungen in ihren Garantiebedingungen festlegen. In vielen Fällen ist eine jährliche Wartung Voraussetzung, um die Garantieansprüche zu wahren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die geltenden Garantiebedingungen des Herstellers zu prüfen und sicherzustellen, dass die notwendigen Wartungsmaßnahmen eingehalten werden.
8.3 Für alle Wartungsmaßnahmen bietet die Pro Energiekonzepte GmbH Wartungsdienste an. Der Wartungsumfang umfasst alle zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs notwendigen Prüfungen und Anpassungen, einschließlich der Überprüfung der Effizienz, der Funktionsfähigkeit und der Sicherheitsvorgaben.
8.4 Sollte der Kunde eine regelmäßige Wartung ablehnen oder versäumen, übernimmt die Pro Energiekonzepte GmbH keinerlei Haftung für Schäden, die durch unterlassene Wartung entstehen, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Wartungspflichten und die Garantiebedingungen des Herstellers.
8.5 Die Wartungsintervalle sowie der Wartungsumfang können je nach Herstelleranforderungen variieren und werden gegebenenfalls in einem separaten Wartungsvertrag geregelt.
9. Haftung
9.1 Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.3 Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte auf erkennbare Mängel zu prüfen und uns diese unverzüglich nach Lieferung mitzuteilen.
10. Datenschutz
10.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die Erfüllung des Vertrags erforderlich.
10.2 Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und die Löschung dieser Daten zu beantragen, sofern der Vertrag abgeschlossen und alle Verpflichtungen erfüllt sind.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Für Unternehmer ist Erfüllungsort und Gerichtsstand in Oberhausen.
11.2 Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
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